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Infrastrukturgenossenschaften

Der demografische Wandel führt unter anderem dazu, dass in strukturschwachen Gebieten die infrastrukturellen Leistungen zurückgehen. Das betrifft alltägliche Dienstleistungen wie Kaufläden, Gesundheitsdienstleistungen und Verkehrsangebote ebenso wie die Bereiche Bildung, Kultur und Sport.
Wenn die Kommunen nicht mehr ausreichend leistungsfähig sind oder private Träger und Dienstleister sich zurückziehen, muss das aber nicht bedeuten, dass die Angebote völlig wegfallen. Es gibt inzwischen viele Beispiele dafür, dass durch ein bürgerschaftliches Engagement die Lücken geschlossen oder sogar neue Angebote entwickelt werden. Für solche Initiativen erweist sich in der Praxis die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft als besonders geeignet.
Dorfläden, Gemeinschaftseinrichtungen der Gesundheitsversorgung Schwimmbäder und Kultureinrichtungen können in dieser Rechtsform auf der Grundlage einer breiten Beteiligung und sicheren wirtschaftlichen Steuerung unterhalten werden. Zudem ist diese Rechtsform auch besonders geeignet, um neue Betätigungsfelder zu beschreiten, wie die zahlreichen Energiegenossenschaften sowie
die Breitbandgenossenschaften zeigen.
In einer neuen Publikation der Interdisziplinären Wissenschaftlichen Einrichtung Genossenschafts- und Kooperationsforschung (IWE GK) der MLU werden das Konzept und der rechtliche Rahmen der Infrastrukturgenossenschaften vorgestellt. Konkrete Fallbeispiele veranschaulichen das und werden durch einen Überblick zu Finanzierung und Förderung ergänzt.

Winfried Kluth (Hg.) (2017): Infrastrukturgenossenschaften, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle (Saale), 102 S. (nicht frei im Netz; Link führt zur Leseprobe)

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